Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB und/ oder IFRS
Bei der Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB geht es uns darum, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Abschlüsse zu überprüfen und ggf. Mängel aufzudecken. Die Prüfung von Einzelabschlüssen nach HGB umfasst die Überprüfung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs und des Lageberichts. Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sicherzustellen.
Die Wirtschaftsprüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach IFRS ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensprüfung. IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale Rechnungslegungsstandards, die von der International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt werden. Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, müssen Ihre Abschlüsse nach diesen Standards erstellen.
Due Diligence-Prüfungen (Financial und Tax)
Due Diligence-Prüfungen sind kritische Schritte bei finanziellen Transaktionen, sei es beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Investitionen oder Fusionen. Diese Prüfungen dienen dazu, alle relevanten finanziellen und steuerlichen Informationen sorgfältig zu überprüfen, um mögliche Risiken und Chancen identifizieren zu können.
Die Financial Due Diligence konzentriert sich auf die Analyse der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens. Sie beinhaltet die Überprüfung von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Cashflow-Statements und anderen finanziellen Unterlagen. Ziel hierbei ist es für uns, die finanzielle Stabilität und Rentabilität eines Unternehmens zu bewerten und potenzielle Schwachstellen aufzudecken.
Die Tax Due Diligence hingegen befasst sich mit steuerlichen Angelegenheiten. Hier werden steuerliche Verpflichtungen, Rückstellungen und laufende Steuerverfahren untersucht. Das Ziel hierbei ist es, steuerliche Risiken und Verpflichtungen zu identifizieren, um sicherzustellen, dass keine unerwarteten steuerlichen Belastungen auftreten.
Erstellung von Sanierungsgutachten und Unternehmenswertgutachten
Das Sanierungsgutachten ist eine umfassende Analyse der finanziellen, betrieblichen und strategischen Situation eines Unternehmens. Es enthält eine detaillierte Darstellung der Ursachen für die wirtschaftliche Schieflage sowie eine Bewertung der Erfolgsaussichten von Sanierungsmaßnahmen. Im Rahmen dieses Gutachtens können konkrete Empfehlungen zur Sanierung Ihres Unternehmens von uns erarbeitet werden.
Ein Unternehmenswertgutachten ist ein Bericht, der von uns als Wirtschaftsprüfer oder einem spezialisierten Unternehmensberater erstellt werden kann, um den Wert eines Unternehmens zu bestimmen. Das Gutachten wird in der Regel bei Verkaufs-, Kauf- oder Fusionstransaktionen, aber auch zur Beurteilung von steuerlichen und bilanziellen Fragestellungen oder zur Ermittlung von Entschädigungsansprüchen im Rahmen von Schadensersatzverfahren benötigt.
Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist von entscheidender Bedeutung für Immobilienmakler und Bauträger in Deutschland. Diese Verordnung legt die rechtlichen Anforderungen für die Geschäftspraxis in der Immobilienbranche fest und dient dem Schutz der Kunden.
Im Rahmen der MaBV-Prüfung werden verschiedene Aspekte überprüft, darunter die ordnungsgemäße Führung von Treuhandkonten, die transparente Information der Kunden über Vertragsinhalte und Kosten, die Einhaltung von Widerrufsrechten, sowie die Absicherung von Kundengeldern. Diese Prüfung gewährleistet, dass Immobilientransaktionen nach klaren und fairen Regeln ablaufen. Bei diesen Prüfungen unterstützen wir Sie als Wirtschaftsprüfer gerne.
Die Einhaltung der MaBV ist für Makler und Bauträger nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Vertrauensbeweis gegenüber ihren Kunden. Verstöße gegen die Verordnung können rechtliche Konsequenzen haben und das Ansehen des Unternehmens schädigen.
Aktienrechtliche Sonderprüfungen (Gründungsprüfung, Sacheinlageprüfung)
Aktienrechtliche Sonderprüfungen, wie die Gründungsprüfung und die Sacheinlageprüfung, spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen von Unternehmensgründungen und Kapitalerhöhungen. Diese Prüfungen dienen dazu, die Integrität und Transparenz von Aktiengesellschaften sicherzustellen.
Die Gründungsprüfung ist ein unverzichtbarer Schritt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft. Hierbei wird das Startkapital und die ordnungsgemäße Einbringung der Anteile der Gründer überprüft. Dies stellt sicher, dass Ihr Unternehmen von Anfang an über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügt und die Gesellschaftsanteile korrekt strukturiert sind.
Die Sacheinlageprüfung ist wiederum relevant, wenn Aktionäre Sachwerte, wie Immobilien oder Patente, an die Gesellschaft einbringen. Diese Prüfung gewährleistet, dass die Bewertung und die Bedingungen der Sacheinlage fair und nachvollziehbar sind. Dies ist von großer Bedeutung, um mögliche Interessenkonflikte zwischen Aktionären zu vermeiden und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu schützen.
Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen
Die Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen ist ein wesentlicher Schritt in der Analyse von Finanzdaten und Geschäftsvorhaben. Pro-Forma-Finanzinformationen sind hypothetische oder zukunftsgerichtete Finanzdarstellungen, die oft verwendet werden, um potenzielle Investoren oder Geschäftspartner über die finanziellen Auswirkungen geplanter Transaktionen oder strategischer Entscheidungen zu informieren.
Während dieser Prüfung analysiert ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder Finanzexperte sorgfältig die Annahmen, Methoden und Daten, die zur Erstellung dieser Pro-Forma-Finanzinformationen verwendet wurden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die präsentierten Informationen fair und transparent sind und den geltenden Rechnungslegungsstandards entsprechen.
Die Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen umfasst oft eine kritische Überprüfung der Annahmen und Prognosen, um sicherzustellen, dass sie vernünftig und plausibel sind. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Informationen für Entscheidungsträger verlässlich sind und als Grundlage für Investitionsentscheidungen oder Vertragsverhandlungen dienen können.
Erteilung von Comfort Letter bei Kapitalmarkttransaktionen
Ein Comfort Letter ist ein Schreiben, das von uns als Wirtschaftsprüfer an ein Unternehmen oder eine Institution ausgestellt wird, das bei Kapitalmarkttransaktionen eine zusätzliche Absicherung bieten soll. In der Regel wird ein Comfort Letter ausgestellt, um bestimmte Informationen oder Bestätigungen zu liefern, die das Vertrauen der Investoren stärken sollen.
Bei Kapitalmarkttransaktionen, wie beispielsweise einer Aktienemission, kann ein Comfort Letter beispielsweise folgende Informationen enthalten: Bestätigung der Rechnungslegungsgrundsätze, Bestätigung der ordnungsgemäßen Buchführung, Bestätigung der steuerlichen Situation des Unternehmens, Bestätigung von Verträgen oder Informationen über den Geschäftsverlauf des Unternehmens.
Prüfung der Abrechnung von nationalen und internationalen Fördermitteln
Die Prüfung der Abrechnung von nationalen und internationalen Fördermitteln ist ein essenzieller Schritt, um sicherzustellen, dass öffentliche Gelder ordnungsgemäß verwendet wurden und den vorgesehenen Zwecken dienen. Dieser Prozess erfordert eine gründliche Analyse der eingereichten Finanzberichte und Belege, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Transaktionen den geltenden Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Bei diesem Prozess stehen wir Ihnen als Wirtschaftsprüfer mit Expertise gerne zur Seite.
Bei nationalen Fördermitteln ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Mittel gemäß den jeweiligen nationalen Gesetzen und Verordnungen verwendet wurden. Dies umfasst die Überprüfung der Ausgaben, die Einhaltung von Fristen und die Dokumentation aller finanziellen Transaktionen.
Im Falle internationaler Fördermittel müssen zusätzlich die Vorgaben der internationalen Organisation oder des Geberlandes berücksichtigt werden. Dies kann eine umfassendere Prüfung erfordern, um sicherzustellen, dass die Mittel in Übereinstimmung mit den internationalen Vereinbarungen und Standards verwendet wurden.
Experten mit diesen Kompetenzen
Torsten Jasper
Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- Bremen geb. 1964 seit 1989 im Beruf
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Diplom-Wissenschaftsorg., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
- seit 1993 im Beruf
- seit 1998 Gesellschafterin bei UHY Lauer & Dr. Peters
- Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Thilo Rath
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- im Beruf seit 1984
- 10 Jahre Erfahrung bei überregionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Big Four
- Geschäftsführender Partner der Dr. Langenmayr und Partner mbB
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thomas Wahlen
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
- UHY Board Member
- Bensberg geb. 1966 seit 1995 im Beruf
- seit 1998 Gesellschafter bei Wahlen & Mannsky PartGmbB
- Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Henning Kuhlmann
Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- seit 2014 Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrats der Volksbank Lüneburger Heide eG
- 8 Jahre Big Four Erfahrung
- beim Verein der ehemaligen Junioren der Handelskammer Hamburg e.V.
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- seit 2022 bei UHY (Berlin)
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- 20 Jahre Big4 Erfahrung
- Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Stephanie Mannsky
Diplom Betriebswirtin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
- Bergisch Gladbach geb. 1973 seit 1992 im Beruf
- seit 2010 Gesellschafter bei UHY Wahlen & Mannsky PartGmbB
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dana Milenković
Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberaterin
- seit 1999 im Beruf
- seit 2005 Steuerberaterin und ab 2017 als Partnerin wirkend
Tobias Stuber
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer
- Vorstand der UHY Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- vier Jahre Big Four Erfahrung
- Aktiver Diakon in der St. Petri Domgemeinde Bremen, Vorstand der Stiftung St. Petri Waisenhaus und Kuratoriumsmitglied der Jugendhilfe in Bremen gGmbH. Konventsmitglied in der St. Petri Domgemeinde Bremen
- Förderkreis der Wirtschaftsjunioren der Handelskammer Bremen